Dieser Paragraf dient der Sicherstellung einer qualitativ unbedenklichen Versorgung von Pflegebedürftigen durch Angehörige oder andere Laien.
Wenn anstelle einer Versorgung durch ambulante Pflegedienste die Pflege durch Familienmitglieder oder andere Personen stattfindet und diese das Pflegegeld selber beziehen, wird die Qualität Ihrer Versorgung regelmäßig überprüft.
Die Qualitätsnachweise beinhalten: