Der Begriff Behandlungspflege umfaßt eine ganze Reihe von Tätigkeiten, die in der ambulanten häuslichen Pflege durchführbar sind. Wobei die Genehmigung von Leistungen zur Ausführung durch Pflegedienste durch die verschiedenen Krankenkassen stetig im Fluß ist und von deren Genehmigung abhängt.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegekassen und wird nach Antrag auf ein Pflegegrad, der Bedarfsprüfung und deren Bestätigung gewährt. Hierzu ist die Stellung eines Antrages und eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen Voraussetzung.
Als ambulanter Pflegedienst haben wir ausschließlich Pflegepersonal beschäftigt. Aus diesem Grund übernehmen wir Reinigungsleistungen nur in Zusammenhang mit Pflegeleistungen. Alleinige Reinigungsleistungen können wir leider nicht übernehmen.
Von der Vorbereitung einer Erst-Beantragung eines Pflegegrades bis hin zu prophylaktischen Maßnahmen in der Pflege leisten wir Ihnen Hilfestellung. Vor Beantragung eines Pflegegrades beraten wir Sie über die notwendigen Maßnahmen und die Voraussetzungen, die zur Erlangung einer Pflegeübernahme durch Ihre Pflegekasse Bedingung sind.