Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigen und übernimmt dann in den meisten Fällen die Kosten.
Überdies kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Krankenhausaufenthalt die sog. Krankenhausvermeidungspflege für die Dauer von bis zu 28 Tagen verordnet werden. Die Genehmigung für die Verordnung wird hierfür von der Krankenkasse erteilt.
Im Rahmen der Behandlungspflege können wir Sie mit folgenden Tätigkeiten unterstützen: