Humanitas
Kranken- und Fach­kranken­pflege GmbH
 




Kosten­übename

In einem Erstgespräch besprechen wir mit den Kunden die möglichen Leistungen und selbstverständlich auch die Kosten.


Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten im Rahmen der beantragten Sachleistungen bis zum jeweilig bewilligten Pflegegrad.


  • Pflegegrad 1 bis 125,-€/monatl. (Entlastungsbudget)
  • Pflegegrad 2 bis 724,-€/monatl
  • Pflegegrad 3 bis 1363,-€/monatl.
  • Pflegegrad 4 bis 1693,-€/monatl.
  • Pflegegrad 5 Härtefall 2095,-€/monatl.


Darüber hinaus anfallende Kosten müssen vom Kunden selbst getragen werden, bzw bei Anspruch auch vom Sozialamt.


Gerne sind wir Ihnen bei der Erstantragsstellung bzw bei einem Höherstufungsantrag behilflich und sind auf Wunsch auch bei den Begutachtungen durch den MDK dabei.




Weitere Leistungen der Pflegekassen:

  • Stundenweise Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson bis 1612,- € jährlich, zusätzlich bis zu 806,-€ jährlich für nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege.
    Hierfür muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden.
  • Entlastungsleistungen bis 125,- € monatlich, nicht aufgebrauchtes Budget kann ins nächste Jahr bis 30.06. mitgenommen werden, Betreuung und Hauswirtschaft möglich